Betrieblicher Arbeitsschutz


Der betriebliche Arbeitsschutz ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geregelt. Hierin wird verfügt, dass der Arbeitgeber für effektive und nachhaltige Sicherheits- und Schutzmaßnahmen in seinem Unternehmen zu sorgen hat. Durch eine Auffächerung in verschiedene Arbeitsschutzverordnungen werden die entsprechenden Maßnahmen präzisiert. Es handelt sich um Bereiche wie Arbeitsplatzgestaltung, arbeitsmedizinische Vorsorge, der Umgang mit Gefahrstoffen und die technische Sicherheit von Geräten und Anlagen, um nur einige zu nennen.

Im Zentrum des Arbeitsschutzes steht eine Gefährdungsbeurteilung , die jeder Arbeitgeber durchzuführen verpflichtet ist. Hieraus lassen sich die betrieblichen Gefährdungsfaktoren bestimmen, die wiederum zu den notwendigen Schutzmaßnahmen führen.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Erstellen der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Unfallanalysen
  • Risikoanalysen
  • Beratung bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
  • Information über alle gesetzlichen Änderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Vorbereitung zur Einführung von Arbeitsschutz-Management-Systemen
  • Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnis
  • Unterstützung interner Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter rund um das Thema Arbeitsschutz
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