Hygienebeauftragter

Als Hygienebeauftragter achte ich auf die Einhaltung von Hygienestandards z.B.in Gemeinschaftseinrichtungen und dort, wo viele Menschen zusammenkommen (z.B. Veranstaltungen) Hierbei wird die Einhaltung der Infektionshygiene vom Gesetzgeber nach § 36 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz IfSG) für solche Einrichtungen (GE) gefordert, da eine große Anzahl an Personen über einen längeren Zeitraum relativ engem räumlichen Kontakt steht. Darüber hinaus werden in der aktuellen Situation aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie die Erstellung und Einhaltung von Hygieneplänen für Veranstaltungen, Ausstellungen und Messen voraussichtlich demnächst zwingend erforderlich werden. Durch die Einhaltung bestimmter Maßnahmen, besonders im Falle von erkrankten Personen, können so Übertragungen von Krankheiten vermieden werden.

Ich bewerten die Infektionsrisiken Ihrer Einrichtung und lege so die Schwerpunkte der Infektionsprävention fest. Ich erstelle und aktualisiere Hygienepläne und Standards. Ich führe Hygieneschulungen und Belehrungen durch.

Des Weiteren biete ich,
• Sicherstellung und Durchsetzung der Hygienestandards in allen relevanten Bereichen.
• Mitwirkung bei der Einhaltung der Regeln der Hygiene und Infektionsprävention
• Motivation, Schulung und Anleitung der Mitarbeiter im Bereich der Hygiene
• Schaffung und Sicherstellung optimaler Arbeitsbedingungen unter hygienischen Gesichtspunkten
• Erstellen, fortentwickeln und vorgeben von Konzepten, Standards und Methoden der Hygiene
• Sichern einer optimalen und wirtschaftlichen Betriebsführung unter dem Gesichtspunkt der Hygiene

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